Gerätegestützte Regulationsverfahren
BEMER, Mikrostrom, me2.vie und Bioresonanz als unterschiedliche gerätegestützte Verfahren in unserer Praxis.
BEMER · Mikrostrom · me2.vie · Bioresonanz
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Was gehört zu dieser Gruppe?
Diese Gruppe umfasst technisch sehr unterschiedliche Verfahren, die jeweils eigene Mess-, Reiz- oder Regulationsansätze verfolgen. Sie werden deshalb nicht als ein gemeinsamer Wirkmechanismus dargestellt, sondern einzeln erklärt.
Die einzelnen Verfahren
BEMER
Gerätegestütztes Verfahren mit niederfrequenten elektromagnetischen Signalen.
Mikrostrom
Anwendung sehr niedriger elektrischer Stromstärken über Elektroden.
me2.vie
Gerätegestütztes Regulationsverfahren, das in unserer Praxis nach individueller Auswahl eingesetzt wird.
Bioresonanz
Bioresonanzanwendung mit dem BICOM-System nach Regumed.
So läuft die Anwendung ab
Vor der Anwendung wird entschieden, welches Verfahren eingesetzt wird. Dauer, Programm und Durchführung unterscheiden sich deutlich zwischen den Geräten und werden jeweils separat festgelegt.
Wann Verfahren eingesetzt werden können
Gerätegestützte Verfahren können innerhalb unterschiedlicher Behandlungsanlässe ergänzend eingesetzt werden. Welche Methode geeignet ist, hängt von Ziel, Befund, Verträglichkeit und den Grenzen des jeweiligen Verfahrens ab.
Was Patienten häufig wissen möchten
Sind BEMER, Mikrostrom, me2.vie und Bioresonanz dasselbe?
Nein. Es handelt sich um technisch und konzeptionell unterschiedliche Verfahren.
Werden mehrere Geräte automatisch kombiniert?
Nein. Kombinationen gehören in ein Therapiekonzept und werden nicht aus dieser Gruppenübersicht abgeleitet.
Sicherheit & Grenzen
Da BEMER, Mikrostrom, me2.vie und Bioresonanz technisch unterschiedliche Verfahren sind, gelten jeweils eigene Sicherheitsregeln und Gegenanzeigen. Vor der Anwendung prüfen wir insbesondere relevante Vorerkrankungen, Schwangerschaft, implantierte elektronische Geräte sowie weitere hersteller- und verfahrensspezifische Einschränkungen.
Gerätegestützte Verfahren ersetzen keine notwendige medizinische Diagnostik oder Akutbehandlung. Bei neuen, starken oder unklaren Beschwerden ist zunächst eine ärztliche Abklärung erforderlich.
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